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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


Veröffentlicht am 27.02.2018 in der Kategorie Branchennews zur Übersicht

Leben retten und Unfälle vorbeugen durch das Einhalten von Sicherheitsvorschriften und Gesundheitsregeln bei der Arbeit ist keine Option sondern ein Muss. Unfälle passieren immer wieder, vor allem dort wo Menschen und schwere Maschinen, gefährliche Werkzeuge und chemische Substanzen aufeinander treffen. Es ist eine Illusion, dass nie wieder Unfälle passieren, doch an der Optimierung ihrer Prävention wird bewusst gearbeitet.

«Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben oder das seiner Mitarbeiter riskiert.»

Dieser zugleich simple wie eindrückliche Satz, aufgelistet als erster unter den ‚Lebenswichtigen Regeln‘ der SUVA, sollte für jeden Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer als oberstes Gebot gelten. Natürlich sind nicht alle Arbeitnehmer in gleichem Masse betroffen, denn je nach Branche variiert das Unfallrisiko von sehr gering bis äusserst lebensbedrohlich.

Verschiedene Organe haben es sich zur Aufgabe und zum Ziel gemacht, Regeln und Instrumente zur Prävention und zur Senkung von arbeitsbedingten Unfällen zu etablieren, sowie deren Umsetzung zu fördern und zu überwachen. Das nötige Hintergrundwissen zu Risikofaktoren und Gefahrensituationen liefern u.a. branchenspezifischen Statistiken und wissenschaftliche Studien. Es lieg dabei auf der Hand, dass die Thematik vor allem bei Handwerksberufen grosses Gewicht hat, wobei vermehrt auch den Personalverleih-Anbietern von Temporärarbeit eine zentrale Rolle zukommt.

SUVA - Lebenswichtige Regeln

Welche Stellen und Organe sind in der Schweiz für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit verantwortlich?

In der Schweiz wurde die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Ihr zentrales Anliegen besteht in der Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Sie erlässt Vorschriften und koordiniert die Umsetzung und einheitliche Anwendung der Präventionsmassnahmen. Zur Durchführung ihrer Vorhaben, verteilt sie dabei verschiedene Kompetenzen an andere Organe: die kantonalen Arbeitsinspektorate und die SUVA kümmern sich um die Beratung und Überwachung der Betriebe, das SECO und die Fachorganisationen stehen diesen unterstützend zur Seite. Siehe dazu die aktuelle EKAS-Broschüre 6235.

Die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) führt zum Thema «Gesundheitsschutz» ein eigenes Departement. Sie ist die Anlaufstelle für Arbeitgeber, Personalverleiher und Arbeitnehmer, wenn es um die lebenswichtigen Sicherheitsregeln in den verschiedenen Branchen geht (z.B.Stapler, Instandhaltung, Gewerbe und Industrie, Hochbau, Dächer und Fassaden, Holzbau, Maler und Gipser, Strassentransport, Elektrizität, etc.).

Die SUVA liefert auf die jeweiligen branchenspezifischen Gefahrensituationen zugeschnittene Infobroschüren. Für Lehrlinge gibt es ausserdem eine Extrarubrik zur «Sicheren Lehrzeit», da sie als meist junge und unerfahrene Berufseinsteiger einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind. Einem überdurchschnittlichen Unfallrisiko sind, gemäss der SUVA, auch die Temporärarbeitenden ausgesetzt, wobei auch hier die meisten Unfälle auf dem Bau passieren.

SUVA - Pesonalverleih / Temporärarbeit

Bei wem liegt die Umsetzung der präventiven Massnahmen?

Das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird von vielzähligen Faktoren bestimmt und befindet sich in stetigem Wandel und Ausbau. Der springende Punkt ist, wie die Prävention umgesetzt wird. Hier werden alle beteiligten Parteien in die Pflicht genommen. Der Arbeitgeber oder Einsatzbetrieb trägt die Hauptverantwortung für die Gewährleistung aller notwendigen Sicherheitsvorschriften. Er hat die entsprechenden technischen und organisatorischen Massnahmen vorzusehen und ausserdem die vorgeschriebene Ausrüstung den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer hat von seiner Seite aus die nötigen Sicherheitsregeln zu kennen und zu respektieren.

Eine immer grössere Herausforderung für die Temporärbranchen

Da die Temporärarbeit in vielen Berufen mittlerweile ein fester Bestandteil unserer Volkswirtschaft ist, fällt auch den Personalverleihern ein immer grösserer Part in Sachen Sicherheitsprävention zu. Der im Oktober 2017 bei swissstaffing veröffentlichte Artikel Rosarote Tutus oder tote Bauarbeiter? von Julia Bryner (Leiterin HR & Events swissstaffing) beleuchtet die Thematik Unfallverhütung hinsichtlich ihrer Wahrnehmung und Handhabung. Sie bestätigt, das die temporär angestellten Arbeitskräfte im Vergleich zu festangestellten Mitarbeitern häufiger verunfallen.

Ein neuer Mitarbeiter hat generell ein 50 Prozent höheres Risiko zu verunfallen, da er womöglich, trotz Berufserfahrung, die bestehenden Gefahrenquellen im neuen Arbeitsumfeld noch ungenügend einschätzen kann. Dasselbe gilt für temporäre Mitarbeiter, denn diese sehen sich ja regelmässig mit neuen Arbeitseinsätzen in einem neuen Umfeld konfrontiert. Gezielte Information und Einweisung ist in diesen Fällen besonders wichtig.

Für die Personalvermittler, so J. Bryner, sei es nicht immer eine einfache Aufgabe, ihre Temporärmitarbeiter von der Dringlichkeit der Arbeitssicherheitsregeln zu überzeugen – sprachliche, kulturelle und zuweilen auch fachliche Differenzen kämen dabei zum Tragen. Ausserdem sei ein Personaldienstverleiher, der in unterschiedlichen Branchen aktiv ist, mit einer sehr grossen Zahl von branchenspezifischen Sicherheitsregeln konfrontiert. Und auch die Frage «Wie dringe ich durch mit meiner Sicherheitsbotschaft und wie kann ich motivieren?» ist eine Herausforderung. Sowohl Visualisierung als auch klare Handlungsaufforderung sind sicherlich hilfreich, aber auch die Zielgruppe sollte man genau kennen. Tatsächlich, so konnte J. Bryner feststellen, kommen etwa in der Romandie «emotionale und negative Botschaften besser an, während in der Deutschschweiz positive Botschaften eher Anklang finden.».

Julia Bryner, Rosarote Tutus oder tote Bauarbeiter?, 06.10.2017 auf www.swissstaffing.ch. Siehe dort auch den Link zum Artikel bei HR Today.

Konkrete Instrumente und ihre Anwendung: ein Beispiel aus dem Personalverleih

Der Personalverleiher hat beim Thema Sicherheit vor allem die Rolle des Vermittlers inne. Es gilt die Sicherheitsvorschriften am jeweiligen Einsatzort zu kennen und diese den Temporärarbeitern nahezubringen. Einerseits muss dabei abgeklärt werden, ob der Temporärmitarbeiter über die nötige Sicherheitsausrüstung für seinen Einsatz verfügt (z.B. Schutzbrille, Helm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz, etc.). Wir bei dasteam fragen in diesem Punktz sehr genau nach und statten unsere Mitarbeiter gegebenenfalls mit einer persönlichen Sicherheitsausrüstung aus.

Andererseits muss auch auf die Sicherheitsvorschriften und deren Einhaltung hingewiesen werden. Als informatives und visuelles Instrument stehen uns dazu zahlreiche Broschüren der EKAS und SUVA zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter erhält seinen persönlichen Sicherheitspass, wo neben den persönlichen Daten auch seine berufliche Grundausbildung, Weiterbildungen, der Besuch von Instruktionen und spezifischen Kursen vermerkt sind – Angaben, die den Stand der jeweils persönlichen Kenntnisse zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit dokumentieren. Zudem bekommt jeder Temporärmitarbeiter eine Mappe mit den auf sein Einsatzgebiet zugeschnittenen Infobroschüren. Darunter befinden sich auch allgemeine bereichsübergreifende Vorschriften, wie etwa:

- «Gefahr im Griff»

- «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Gefahrensituationen: Falsch - Richtig»

- «Klartext über Alkohol und andere Suchtmittel»

Das Tolle ist, dass es diese Broschüren in den drei Landessprachen gibt und sie ausserdem mit selbsterklärenden Bildern ausgestattet sind. Dies ist besonders hilfreich, wenn eine Sprachbarriere besteht oder jemand des Lesens nicht besonders mächtig ist. Der Effekt der Visualisierung ist natürlich auch massgebend. Unbestritten ist in der Vermittlung der Sicherheitsregeln eine präzise und konsequente Kommunikation wichtig.

Wir bei dasteam haben mit M. Kunz einen internen SiBe-Sicherheitsassistenten in unserer Firma und damit einen qualifizierten Fachmann für alle Fragen rund um die Arbeitssicherheit. Im Artikel von J. Bryner bestätigt Michael Niggli, unser Filialleiter der dasteam ag in Basel: «Es hat ein enormer Wandel stattgefunden. Heute sind die Sicherheitsvorschriften wirklich zentral und sehr strikt. Wir möchten immer einen Schritt voraus sein und können mit Martin Kunz die Sicherheitsbedürfnisse der Kunden nun professionell abklären.».

In unserer hoch entwickelten Gesellschaft hat Gesundheitsschutz und Sicherheit immer unweigerlich oberste Priorität. Die Zukunft birgt im Bereich der Unfallprävention noch viel Potenzial und neue Wege der Sensibilisierung werden stets weitere Herausforderungen stellen.

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